Aufsichtsrat

Die Aufgaben des Aufsichtsrates liegen u.a. darin den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen, sich über die Vorgänge im Unternehmen zu informieren sowie die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Er kann jederzeit Berichterstattungen verlangen, die Geschäftsunterlagen einsehen und Bestandskontrollen vornehmen.

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder für maximal fünf Geschäftsjahre und kann diese vorübergehend vorläufig ihres Amtes entheben.

In der jährlichen Vertreterversammlung, die über das vorangegangene Geschäftsjahr beschließt, werden von den Genossenschaftsvertretern nach erfolgreicher Bilanz sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat entlastet.

Das Aufsichtsratsgremium der AWG Wohnungsgenossenschaft eG Altenburg wurde am 26.11.2019 von der Vertreterversammlung teilweise neu gewählt und setzt sich nach seiner konstituierenden Sitzung wie folgt zusammen:

Harald Stegmann (Aufsichtsratsvorsitzender)
geprüfter Industriemeister Elektrotechnik
Felix Köhler (Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
Jurist / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martina Zehmisch (Schriftführerin)
Diplompädagogin
Kunz Gelbrich
Diplombauingenieur (TU)
Martin Hebenstreit
Diplombauingenieur (FH)